Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung beschließt gemäß §5 Absatz 1 der Satzung nachfolgende Beitragsordnung:

Artikel 1 - Grundsatz

Durch die Wahrnehmung seiner Aufgaben entstehen dem Verein Kosten, die vorwiegend durch eine einmalige Aufnahmegebühr, durch Mitgliedsbeiträge, durch Spenden sowie durch Zuschüsse aufgebracht werden sollen.

Artikel 2 - Mitgliedsbeitrag

  1. Jede natürliche Person entrichtet eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 6,00 Euro.
  2. Jede juristische Person (Gruppe/Fraktion) entrichtet eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 26,00 Euro.
  3. Über Anträge zur Reduzierung im Einzelfall entscheidet der Vorstand.

Artikel 3 - Mitgliedsbeitrag / Höhe

  1. Jedes Mitglied (natürliche Person) entrichtet einen monatlichen Beitrag in Höhe von 4,00 Euro. Schüler, Studenten, Sozialhilfeempfänger entrichten einen monatlichen Beitrag in Höhe von 1,00 Euro.
  2. Juristische Personen entrichten einen monatlichen Sockelbeitrag von 13,00 Euro.
  3. Darüber hinaus entrichten Gruppen/Fraktionen auf Gemeinde- und Stadtebene pro Mitglied monatlich 1,50 Euro, sowie Gruppen/Fraktionen auf Kreis- und Landesebene monatlich 4,50 Euro pro Mitglied.
  4. Über eine zeitweilige Beitragsbefreiung und ermäßigte Beiträge entscheidet auf Antrag der Vorstand.
  5. Mitgliedern steht es frei, einen höheren Beitrag zu zahlen.

Artikel 4 - Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages

Der Mitgliedsbeitrag kann monatlich, halbjährig oder jährlich entrichtet werden. Er kann persönlich, per Lastschrift oder durch Überweisung entrichtet werden, jeweils zu Beginn des Beitragszeitraumes, auf das Konto:

IBAN: DE 46 1705 2000 30000 10 300

Artikel 5 - Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft und ersetzt die bisher geltende Beitragsordnung.

Beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 20. Dezember 2025