Beitragsordnung
Die Mitgliederversammlung beschließt gemäß §5 Absatz 1 der Satzung nachfolgende Beitragsordnung:
Artikel 1 - Grundsatz
Durch die Wahrnehmung seiner Aufgaben entstehen dem Verein Kosten, die vorwiegend durch eine einmalige Aufnahmegebühr, durch Mitgliedsbeiträge, durch Spenden sowie durch Zuschüsse aufgebracht werden sollen.
Artikel 2 - Mitgliedsbeitrag
- Jede natürliche Person entrichtet eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 6,00 Euro.
- Jede juristische Person (Gruppe/Fraktion) entrichtet eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 26,00 Euro.
- Über Anträge zur Reduzierung im Einzelfall entscheidet der Vorstand.
Artikel 3 - Mitgliedsbeitrag / Höhe
- Jedes Mitglied (natürliche Person) entrichtet einen monatlichen Beitrag in Höhe von 4,00 Euro.
Schüler, Studenten, Sozialhilfeempfänger entrichten einen monatlichen Beitrag in Höhe von 1,00 Euro.
- Juristische Personen entrichten einen monatlichen Sockelbeitrag von 13,00 Euro.
- Darüber hinaus entrichten Gruppen/Fraktionen auf Gemeinde- und Stadtebene pro Mitglied monatlich 1,50 Euro, sowie Gruppen/Fraktionen auf Kreis- und Landesebene monatlich 4,50 Euro pro Mitglied.
- Über eine zeitweilige Beitragsbefreiung und ermäßigte Beiträge entscheidet auf Antrag der Vorstand.
- Mitgliedern steht es frei, einen höheren Beitrag zu zahlen.
Artikel 4 - Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages
Der Mitgliedsbeitrag kann monatlich, halbjährig oder jährlich entrichtet werden. Er kann persönlich, per Lastschrift oder durch Überweisung entrichtet werden, jeweils zu Beginn des Beitragszeitraumes, auf das Konto:
IBAN: DE 46 1705 2000 30000 10 300
Artikel 5 - Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft und ersetzt die bisher geltende Beitragsordnung.
Beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 20. Dezember 2025